Arbeitssicherheit

Team Arbeitssicherheit und ArbeitsmedizinSicherheitstechnische Betreuungen gem. § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 

Die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geregelt.

So trägt der Arbeitgeber die grundlegende Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Er hat alle erforderlichen Maßnahmen, die die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten betreffen, zu ermitteln, zu veranlassen und deren Wirksamkeit zu bewerten.

Zu seinen Pflichten gehört die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die den gesetzlichen Auftrag hat, den Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die individuelle Arbeitsplatzgestaltung zu beraten und zu unterstützen.

Wir bieten Ihnen dazu eine Rundumbetreuung aus einer Hand sowie auf Ihr Unternehmen/Einrichtung maßgeschneiderte Konzepte an. Diese bestehen aus folgenden Bausteinen:

  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

  • Betriebsbegehungen und Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Beratung bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz

  • Mitwirkung am Arbeitsschutzausschuss (ASA)

  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG, DGUV-Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV, BioStoffV, usw.)

  • Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung, Hautschutzmitteln sowie bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen

  • Erstellung von Rechtskatastern (Arbeits- und Gesundheitsschutz und angrenzender Rechtsbereiche)

  • Unterstützung bei Behördenkontakten und bei der Erfüllung behördlicher Auflagen

  • Beratung zum betrieblichen Gefahrstoffmanagement

  • Erstellung erforderlicher Dokumentation zum Arbeitsschutz

  • Erstellung von Präsenz- und Onlineunterweisungen

  • Unterweisung/Information von Führungskräften zu Betreiberpflichten und Übertragung von Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Durchführung von SGU Schulungen / Prüfungen nach SCC Regelwerk Dok 016

  • Ausbildung von Leiterbeauftragten

  • Ursachenanalyse bei Arbeitsunfällen

AS Strauch

Arbeitssicherheit Strauch GmbH
Else-Lasker-Schüler-Straße 12
51371 Leverkusen

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